Was ist der Equidenpass
Der Equidenpass - umgangssprachlich Pferdepass - ist das amtliche Ausweisdokument für jedes Pferd, Pony, Maultier oder jeden Esel in der EU. Er identifiziert das Tier eindeutig über Signalement und Mikrochip und dokumentiert wichtige Angaben zu Abstammung, Schlachtstatus, bestimmten Behandlungen und Impfungen.
Der Pass dient dem Verbraucherschutz und der Tierseuchenkontrolle: Er stellt sicher, dass mit Medikamenten behandelte Pferde nicht unkontrolliert in die Lebensmittelkette gelangen, und erlaubt es Behörden, im Seuchenfall Tiere schnell zuzuordnen. Für Halter ist er gleichzeitig der zentrale Nachweis bei Kauf, Verkauf und Transport.
Pass und Pferd gehören untrennbar zusammen
Pflicht und Fristen
Die Passpflicht gilt EU-weit für alle Equiden. Fohlen müssen innerhalb der gesetzlichen Frist nach der Geburt gekennzeichnet und mit einem Pass versehen werden - üblich ist bis spätestens zum Ende des Geburtsjahres bzw. innerhalb von sechs Monaten, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
Wer ein Pferd ohne gültigen Pass hält, transportiert oder verkauft, riskiert Bußgelder. Auch der bloße Besitz ohne korrekte Kennzeichnung ist nicht regelkonform.
Ohne Pass kein Transport und kein regelkonformer Verkauf
Was im Pass steht
Signalement und Diagramm
Eindeutige Beschreibung des Pferdes: Abzeichen, Wirbel, Farbe und eine grafische Skizze. So bleibt der Pass dem richtigen Tier zugeordnet.
Transpondernummer (Chip)
Die 15-stellige Nummer des implantierten Mikrochips verknüpft Pass und Pferd eindeutig und wird in der zentralen Datenbank erfasst.
Abstammung und Lebensnummer
UELN bzw. Lebensnummer, bei Zuchtpferden auch Abstammung und Zuchtverband.
Schlacht- bzw. Arzneimittelstatus
Erklärung, ob das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist. Wird es als nicht zur Schlachtung erklärt, dürfen mehr Medikamente eingesetzt werden - die Erklärung ist unwiderruflich.
Medikamenten- und Impfteil
Eintragungen zu bestimmten Behandlungen und zur Impfung, insbesondere Influenza, die der Tierarzt dokumentiert.
Equidenpass beantragen
1. Pferd chippen lassen
Der Tierarzt setzt einen Mikrochip (Transponder), meist in die linke Halsseite. Die Nummer wird notiert und dem Pass zugeordnet.
2. Stelle für die Ausstellung wählen
Ausgestellt wird der Pass je nach Pferd vom Zuchtverband, einer beauftragten Stelle oder - für Pferde ohne Zuchtpapiere - über die zuständige Organisation deines Bundeslandes.
3. Antrag und Signalement
Tierarzt oder eine beauftragte Person erfasst Signalement, Abzeichen und Chipnummer. Diese Daten gehen mit dem Antrag an die ausstellende Stelle.
4. Registrierung in der Datenbank
Pferd und Halter werden in der zentralen Equidendatenbank erfasst. Halter müssen ihr Tier zudem bei der zuständigen Tierseuchenkasse melden.
5. Pass erhalten und sicher aufbewahren
Der fertige Pass muss das Pferd bei Transport und Verkauf begleiten und im Stall griffbereit sein.
Tierarzt frühzeitig einbinden
Transponder und Kennzeichnung
Die Kennzeichnung erfolgt über einen Mikrochip (Transponder), den der Tierarzt in der Regel in die linke Halsseite setzt. Die 15-stellige Nummer wird im Pass und in der zentralen Equidendatenbank hinterlegt und verbindet Dokument und Tier eindeutig.
Ältere Pferde tragen teils noch einen Brand als zusätzliche Kennzeichnung, der Chip ist heute jedoch maßgeblich. Beim Kauf lohnt es sich, die Chipnummer im Pass mit einem Lesegerät am Pferd abzugleichen.
Kosten im Überblick
- Chippen durch den Tierarzt: meist rund 30-60 Euro
- Ausstellung des Equidenpasses: je nach Stelle etwa 30-90 Euro
- Registrierung in der Datenbank teilweise im Ausstellungspreis enthalten
- Meldung bei der Tierseuchenkasse: regional unterschiedliche Jahresbeiträge
- Duplikat oder Ersatzpass bei Verlust: zusätzliche Gebühr, oft höher als der Erstpass
Preise variieren regional
Eigentümerwechsel beim Kauf
- Beim Kauf gehört der Equidenpass zwingend zum Pferd und wird mit übergeben
- Den Eigentümer- bzw. Halterwechsel zeitnah bei der ausstellenden Stelle und der Datenbank melden
- Neuen Halter bei der zuständigen Tierseuchenkasse anmelden
- Schlachtstatus und Impfeinträge vor dem Kauf prüfen - sie lassen sich nicht rückgängig machen
- Fehlt der Pass beim Verkauf, ist das ein deutliches Warnsignal
Pass verloren oder beschädigt
- Verlust umgehend der ausstellenden Stelle melden
- Ersatz- oder Duplikatpass beantragen - das Pferd gilt ohne gültigen Pass formal als nicht regelkonform gekennzeichnet
- Wird der Status nicht zweifelsfrei belegt, wird ein Ersatzpass häufig als nicht zur Schlachtung bestimmt ausgestellt
- Beschädigte Pässe ersetzen lassen, bevor Transport oder Verkauf anstehen
Ersatzpass kann den Schlachtstatus ändern
Checkliste Equidenpass
Häufige Fragen zum Equidenpass
Ist der Equidenpass Pflicht?
Ja. In der EU muss jedes Equide (Pferd, Pony, Esel) einen Equidenpass besitzen. Fohlen müssen innerhalb einer gesetzlichen Frist nach der Geburt - in der Regel bis spätestens zum Jahresende des Geburtsjahres bzw. innerhalb von sechs Monaten - gekennzeichnet und mit Pass versehen sein. Maßgeblich ist der jeweils frühere Termin.
Was kostet ein Equidenpass?
Insgesamt meist rund 60-150 Euro: das Chippen durch den Tierarzt (etwa 30-60 Euro) plus die Ausstellung des Passes durch die zuständige Stelle (etwa 30-90 Euro). Dazu kommen regional unterschiedliche Beiträge zur Tierseuchenkasse.
Wo beantrage ich einen Equidenpass?
Bei Zuchtpferden über den jeweiligen Zuchtverband, bei Pferden ohne Zuchtpapiere über die für dein Bundesland zuständige beauftragte Stelle. Der Tierarzt chippt das Pferd und erfasst das Signalement; der Antrag geht an die ausstellende Organisation.
Was bedeutet der Schlachtstatus im Equidenpass?
Im Pass wird festgehalten, ob das Pferd zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Wird es als nicht zur Schlachtung bestimmt erklärt, dürfen mehr Medikamente eingesetzt werden. Diese Erklärung ist unwiderruflich und kann nicht zurückgenommen werden.
Brauche ich den Pass beim Pferdetransport?
Ja. Der Equidenpass muss das Pferd beim Transport begleiten. Bei Kontrollen oder am Verladeort kann er verlangt werden. Plane ihn deshalb fest in die Transportvorbereitung ein.
Was passiert beim Kauf mit dem Equidenpass?
Der Pass gehört zum Pferd und wird beim Kauf mit übergeben. Käufer sollten den Eigentümer- bzw. Halterwechsel zeitnah bei der ausstellenden Stelle und der Datenbank melden sowie das Pferd bei der Tierseuchenkasse anmelden. Fehlt der Pass, ist Vorsicht geboten.
Was tun, wenn der Equidenpass verloren geht?
Den Verlust sofort der ausstellenden Stelle melden und einen Ersatz- oder Duplikatpass beantragen. Lässt sich der bisherige Schlachtstatus nicht eindeutig belegen, wird der Ersatzpass häufig als nicht zur Schlachtung bestimmt ausgestellt.
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Pferd kaufen RatgeberStand: 2026-05-28 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung · Pferde1.com