Was ist die Pferdesteuer?
Die Pferdesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf die Haltung von Freizeit- und Reitpferden. Sie besteuert - ähnlich wie die Hundesteuer - einen Aufwand der privaten Lebensführung. Wichtig zu wissen: Es gibt keine bundesweite Pferdesteuer. Ob sie erhoben wird, entscheidet jede Gemeinde selbst über eine eigene Satzung.
In der Praxis ist die Pferdesteuer ein Randphänomen: Nur eine sehr kleine Zahl von Kommunen in Deutschland hat sie eingeführt. Für die allermeisten Pferdehalter spielt sie deshalb keine Rolle. Wer aber in einer der betroffenen Gemeinden wohnt oder sein Pferd dort einstellt, sollte die Regeln kennen.
Kommunale Steuer - kein bundesweites Thema
Welche Kommunen erheben sie?
Die Pferdesteuer wurde in einzelnen Gemeinden vor allem in Hessen und vereinzelt in anderen Bundesländern eingeführt. Bekannt geworden ist sie durch einige hessische Kommunen, die als Vorreiter galten. Andere Gemeinden haben Einführungen diskutiert, aber wieder verworfen.
Weil sich die Lage ändern kann - Gemeinden führen die Steuer ein oder schaffen sie wieder ab - gibt es keine dauerhaft gültige Liste. Die einzige verlässliche Quelle ist die jeweilige Gemeinde selbst. Vor einem Stallwechsel oder Umzug lohnt eine kurze Nachfrage beim Bürgerbüro.
Vor Stallwechsel kurz nachfragen
Wie hoch ist die Pferdesteuer?
In den Kommunen, die die Steuer erheben, bewegt sich der Satz meist zwischen etwa 75 und 200 Euro pro Pferd und Jahr. Die genaue Höhe legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest. Die Steuer fällt in der Regel pro Pferd an, sodass Halter mehrerer Pferde entsprechend mehr zahlen.
Im Vergleich zu den Gesamtkosten der Pferdehaltung - die schnell mehrere hundert Euro pro Monat erreichen - ist die Pferdesteuer ein eher kleiner Posten. Sie wird dennoch von vielen Haltern als symbolisch belastend empfunden, weil sie das Freizeitpferd als Luxusgut einordnet.
Wer ist steuerpflichtig?
- Halter von Reit- und Freizeitpferden im Gebiet einer erhebenden Kommune
- Eigentümer, die ihr Pferd in einer solchen Gemeinde unterstellen, auch ohne dort zu wohnen (je nach Satzung)
- Halter mehrerer Pferde - die Steuer fällt in der Regel pro Pferd an
- In manchen Satzungen auch Halter von Ponys ab einem bestimmten Stockmaß
Satzung ist maßgeblich
Befreiungen und Ausnahmen
Die meisten Satzungen sehen Ausnahmen vor, weil die Steuer ausdrücklich nur die private Freizeitnutzung treffen soll:
Land- und forstwirtschaftliche Nutzung
Pferde, die nachweislich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (z. B. Zugpferde, Zuchtbetriebe mit Gewerbe), sind meist ausgenommen.
Therapie- und Behindertenreiten
Pferde im therapeutischen Einsatz oder für Menschen mit Behinderung sind in vielen Satzungen befreit oder ermäßigt.
Gewerbliche Nutzung
Pferde in gewerblichen Reitschulen, Reitvereinen oder Pensionsbetrieben können je nach Satzung ausgenommen sein.
Zucht- und Jungpferde
Fohlen und Jungpferde bis zu einem bestimmten Alter werden in einigen Kommunen nicht besteuert.
Polizei- und Diensttiere
Pferde im öffentlichen Dienst sind grundsätzlich nicht von der kommunalen Aufwandsteuer erfasst.
Befreiung aktiv beantragen
Anmeldung und Ablauf
- Prüfen, ob die eigene Wohn- oder Stallgemeinde eine Pferdesteuersatzung hat (Gemeinde-Website oder Bürgerbüro)
- Anmeldeformular der Kommune ausfüllen - meist mit Pferdedaten, Halterdaten und Nutzungszweck
- Nachweise für mögliche Befreiungen beilegen (z. B. landwirtschaftlicher Status, Therapiebescheinigung)
- Steuerbescheid abwarten - die Steuer wird in der Regel jährlich erhoben
- Bei Verkauf, Tod oder Umzug des Pferdes die Gemeinde zeitnah informieren, um die Steuer anzupassen
Rechtlicher Hintergrund
Die Pferdesteuer stützt sich auf das Recht der Gemeinden, örtliche Aufwandsteuern zu erheben. Solche Steuern dürfen die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen - das Halten eines Freizeitpferdes gilt als ein solcher Aufwand. Gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung darf dagegen nicht belastet werden.
Verwaltungsgerichte haben die Pferdesteuer in der Vergangenheit grundsätzlich bestätigt, solange die Satzung sauber zwischen privater Freizeitnutzung und beruflicher beziehungsweise landwirtschaftlicher Nutzung unterscheidet und den Gleichheitsgrundsatz wahrt. Die konkrete Ausgestaltung bleibt aber Sache der jeweiligen Gemeinde und kann gerichtlich überprüft werden.
Keine Rechtsberatung
Kritik und Diskussion
Verbände wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung kritisieren die Pferdesteuer als Belastung des Breitensports und des ländlichen Raums. Argumentiert wird, dass Pferdehaltung Arbeitsplätze schafft, Flächen pflegt und gesellschaftlichen Wert hat, der durch eine Luxussteuer nicht angemessen abgebildet werde.
Befürworter sehen in der Steuer eine zulässige Einnahmequelle klammer Kommunen und eine Gleichbehandlung mit anderen Aufwandsteuern wie der Hundesteuer. In der Praxis bleibt die Verbreitung gering, weil viele Gemeinderäte den Verwaltungsaufwand und den politischen Widerstand scheuen.
Häufige Fragen zur Pferdesteuer
Gibt es in ganz Deutschland eine Pferdesteuer?
Nein. Die Pferdesteuer ist keine bundesweite Steuer, sondern eine kommunale Aufwandsteuer, die einzelne Gemeinden erheben können. Die große Mehrheit der Kommunen erhebt sie nicht. Nur eine kleine Zahl von Gemeinden hat eine entsprechende Satzung beschlossen.
Wie hoch ist die Pferdesteuer typischerweise?
In den Kommunen, die sie erheben, liegt die Pferdesteuer meist zwischen etwa 75 und 200 Euro pro Pferd und Jahr. Die genaue Höhe legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest.
Wer muss die Pferdesteuer zahlen?
Steuerpflichtig ist in der Regel der Halter eines Reit- oder Freizeitpferdes im Gebiet einer erhebenden Kommune. Die genaue Definition steht in der jeweiligen Satzung - teils zählt der Wohnort, teils der Standort des Stalls.
Welche Pferde sind von der Steuer befreit?
Häufig befreit sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Pferde, Therapie- und Behindertenreitpferde sowie teils gewerblich genutzte Pferde und junge Fohlen. Die Befreiungstatbestände unterscheiden sich je nach kommunaler Satzung.
Ist die Pferdesteuer rechtlich zulässig?
Ja. Gerichte haben die Pferdesteuer als kommunale Aufwandsteuer auf die Haltung von Freizeitpferden grundsätzlich für zulässig erklärt, sofern sie die private Einkommensverwendung trifft und nicht gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung. Die konkrete Ausgestaltung muss verfassungs- und gleichheitskonform sein.
Muss ich mein Pferd aktiv anmelden?
In erhebenden Kommunen ja. Halter müssen ihr Pferd in der Regel selbst bei der Gemeinde anmelden. Eine unterlassene Anmeldung kann als Steuerverkürzung gewertet werden. Im Zweifel beim örtlichen Bürgerbüro nachfragen.
Lohnt sich ein Umzug wegen der Pferdesteuer?
Da nur sehr wenige Kommunen die Steuer erheben, ist ein Standortwechsel selten allein deswegen sinnvoll. Wer aber ohnehin einen neuen Stall sucht, kann die Pferdesteuer als einen von vielen Faktoren in die Standortwahl einbeziehen.
Alle Haltungskosten im Blick
Die Pferdesteuer ist nur ein kleiner Posten. Der Kostenratgeber zeigt, womit Pferdehalter realistisch rechnen müssen - von Stall über Futter bis Tierarzt.
Pferdehaltung KostenStand: 2026-05-24 · Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.